Taxibetrieb Stev Wackwitz
...in Chemnitz und Neukirchen.

Tarifübersicht:

Ab 01.05.2026 sind die Beförderungsentgelte von der Stadt Chemnitz wie folgt festgesetzt:

Tarifstufe 1, werktags von 5 bis 20 Uhr

  • Grundgebühr: 4,50 €
  • 1. bis 3. km: 3,40 € / km
  • 4. bis 10. km: 2,80 € / km
  • über 10 km: 2,40 € / km

Tarifstufe 2, werktags von 20 bis 5 Uhr, Sonn -und Feiertags ganztägig

  • Grundgebühr: 4,50 €
  • 1. bis 3. km: 3,60 € / km 
  • 4. bis 10. km: 3,00 € /km
  • über 10 km: 2,60 € / km 

Für beide Tarifstufen gilt:

Zuschläge für Abholung auf Funkvermittlung, Zeit und Ort vom Fahrgast vorbestimmt

  • Wartezeiten bis 2 Minuten (120 Sekunden): 35,00 € / Stunde
  • Wartezeiten ab 2 Minuten (ab 121 Sekunden): 41,00 € / Stunde
  • Zuschlag für Großraumtaxi ab 5 Fahrgäste, oder durch ausdrückliche Bestellung durch Fahrgast:  7,00 €

Kilometer -und Wartezeitpreise werden im 0,10 € Takt geschaltet.

Die Mitbeförderung von Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren erfolgt kostenfrei. Liegt das Fahrtziel außerhalb des Stadtgebietes, kann das Beförderungsentgelt frei vereinbart werden. Die Verwendung des Fahrpreisanzeigers ist jedoch möglich.
Bei Bestellungen deren Start- und Zieladresse nicht innerhalb von Chemnitz liegt, muss eine Anfahrtsgebühr vereinbart werden.

Bargeldlose Zahlung:

Selbstverständlich können sie bei uns auch bargeldlos mit allen gängigen EC- und Kreditkarten zahlen.
Apple Pay und Google Pay akzeptieren wir ebenfalls.